Unabhängigkeitstag in Finnland
Der „Itsenäisyyspäivä“ genannte finnische Unabhängigkeitstag wird alljährlich am 6. Dezember als nationaler Feiertag begangen.
Ursprung des Unabhängigkeitstages
Finnland ist bis zu seiner Unabhängigkeit ein autonomes Großfürstentum im Reichsverband des russischen Zarenreichs gewesen. Nach der russischen Niederlage im Ersten Weltkrieg 1917 und den damit verbundenen politischen Verwerfungen löste sich Finnland von Russland.
Am 4. Dezember 1917 beschloss das bürgerlich dominierte Parlament in Helsinki, die Unabhängigkeit des Landes ausrufen zu lassen. Zwei Tage später proklamierte der als Senatspräsident damals höchste finnische Politiker, Pehr Evind Svinhufvud, feierlich die staatliche Unabhängigkeit.
Nationales Feierdatum für den finnischen Unabhängigkeitstag
Der 1919 eingeführte Unabhängigkeitstag wurde erst relativ spät, nämlich im Jahr 1929, zu einem Feiertag mit Lohnfortzahlung erhoben. Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich der Feiertag, der von Teilen der Arbeiterschaft zunächst als Einrichtung der bürgerlichen Rechten abgelehnt worden war, zu einem gesamtfinnischen Gedenktag.
Am 6. 12. vereinigt der Unabhängigkeitstag Finnland insbesondere im nationalen Gedenken an die Toten der drei gegen die Sowjetunion beziehungsweise Deutschland von 1939 und 1945 geführten Kriege.

Im Dom von Helsinki finden Gedenkgottesdienste am finnischen Unabhängigkeitstag statt (Bild: Jaak - Fotolia.com)
Unabhängigkeitstag Finnland – Feiertraditionen am 6. Dezember
Wer am schul- und arbeitsfreien Unabhängigkeitstag Finnland besucht, dem wird auffallen, dass vor fast jedem Gebäude die blau-weiße Kreuzflagge des Landes gehisst ist.
Ferner stellen viele Finnen am 6. Dezember zwei Kerzen in den Landesfarben ins Fenster. Üblich sind auch Festgottesdienste, Fackelzüge der Universitätsangehörigen, Militärparaden und Ansprachen auf den Soldatenfriedhöfen.
Den Abiturienten wird am 6. Dezember offiziell ihr Reifezeugnis ausgehändigt und viele Finnen nutzen die überaus populäre Fernsehübertragung vom Empfang beim Staatspräsidenten zu einer ausgelassenen Feier in häuslicher Atmosphäre.